Bei entsprechender ärztlicher Verordnung sind selbstverständlich Behandlungen am Wohnort des Patienten (eigene Wohnung, Pflegeeinrichtung) möglich.
Ziel ist neben der Verbesserung der jeweiligen Symptomatik insbesondere die Förderung der Selbständigkeit und Unabhängigkeit. Wichtiger Bestandteil ist außerdem eine adäquate Versorgung mit
Hilfsmitteln zur Anpassung an die veränderte Lebenssituation.